Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie - 24. Juni 2020

ESEF-Umsetzungsgesetz allen Bedenken zum Trotz vom Bundestag verabschiedet

WPK, Mitteilung vom 23.06.2020

Am 18. Juni 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) verabschiedet. Damit müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, im ESEF-Format erstellen und im Rahmen der Abschlussprüfung prüfen lassen.

Die WPK hat sich frühzeitig mit Stellungnahmen zum Referentenentwurf (“
Neu auf WPK.de“ vom 15. Oktober 2019
) und zum Regierungsentwurf (“
Neu auf WPK.de“ vom 12. März 2020
) positioniert. Sie wies darauf hin, dass die zu erwartenden technischen und inhaltlichen Probleme verhältnismäßig einfach gelöst werden könnten, wenn im Rahmen der Abschlussprüfung die Möglichkeit einer „nachgelagerten Prüfung“ der elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses zum Zweck der Offenlegung eingeräumt werden würde. Dadurch hätte insbesondere die nun zu erwartende weitere zeitliche und materielle Verdichtung des ohnehin schon straffen Aufstellungs- und Prüfungsprozesses vermieden werden können.

Umso bedauerlicherweise ist, dass an der im Regierungsentwurf vorgesehenen Offenlegungslösung im Wesentlichen festgehalten wurde.

Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sind auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.