Coronavirus - 28. April 2020

Erklärung des WP (oder StB) als „sachverständiger Dritter“ im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank

WPK, Mitteilung vom 27.04.2020

Im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank muss der antragstellende Unternehmer eine Erklärung eines „sachverständigen Dritten“ – eines WP oder StB – beifügen, wenn der Jahresumsatz mehr als eine Million Euro beträgt. Die WPK hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die vom WP oder StB als dem „sachverständigen Dritten“ abzugebende Erklärung angepasst wurde.

Nach dem bisherigen Vordruck für die WP- bzw. StB-Erklärung (SAB 67305) sollte der WP/StB bestätigen, dass der Jahresumsatz des Antragstellers im Geschäftsjahr 2019 eine Million Euro überstieg, er den Liquiditätsbedarf des Antragstellers für die nächsten vier Monate gewissenhaft eingeschätzt habe und dass der beantragte Darlehensbetrag den Liquiditätsbedarf nicht übersteigt.

Auf die Hinweise der WPK in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Freien Berufe Sachsen und der Steuerberaterkammer Sachsen wurde der Vordruck für die Erklärung des sachverständigen Dritten überarbeitet. Die Erklärung enthält nun mehrere Faktoren, die es WP/vBP ermöglichen, die Erklärung abgeben zu können. So soll die Bestätigung nunmehr beispielsweise „auf Basis der mit zur Verfügung stehenden Unterlagen“ erfolgen und der „geschätzte Liquiditätsbedarf“ soll „anhand von verfügbaren Unterlagen plausibilisiert“ werden.