Berufsstand - 14. Juli 2025

E-Rechnung – Die WPK hat umgestellt

WPK, Mitteilung vom 14.07.2025

Die WPK ist einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung gegangen. Künftig wird sie sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich elektronisch im ZUGFeRD-Format versenden. Dieses Thema betrifft nicht nur die WPK, viele WP/vBP-Praxen werden sich mit der E-Rechnung auseinandersetzen müssen – teils freiwillig, teils verpflichtend.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF oder gescannte Rechnung, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument, das elektronische Verarbeitung ermöglicht – ohne manuelles Abtippen. In Deutschland sind derzeit die technischen Formate XRechnung und ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland, Version 2.0 oder höher) zulässig.

Was ist das ZUGFeRD-Format?

Die WPK hat sich für das ZUGFeRD-Format entschieden. Es kombiniert zwei Welten:

  • Maschinenlesbarkeit durch XML-Daten, die IT-Systeme automatisch verarbeiten können, visuelle Wahrnehmung durch eingebettete PDF, die ohne spezielle Software zu öffnen und zu lesen ist.
  • Gerade für kleinere Organisationen oder Betriebe ohne spezielle Software ist ZUGFeRD attraktiv, da es sich einfach in bestehende Prozesse integrieren lässt.

Rechtsrahmen in Deutschland

Die Grundlage für die E-Rechnungspflicht ist die E-Rechnungsverordnung (ERechV), die auf der Richtlinie 2014/55/EU basiert. Öffentliche Auftraggeber dürfen schon seit November 2020 nur noch E-Rechnungen annehmen. Klassische Papier- oder reine PDF-Rechnungen sind hier nicht mehr zulässig.

Für Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2025 die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich bei inländischen Geschäften.

Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich folgt ab dem Jahr 2027 gestaffelt nach Unternehmensgröße: ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro, ab 1. Januar 2028 alle Unternehmen.

Die Termine für die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland resultieren aus dem Wachstumschancengesetz.

Vorteile für den Berufsstand

Auch wenn die Umstellung zunächst Mehraufwand bedeuten mag, bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile, gerade für Mitglieder des WP/vBP-Berufsstandes:

  • Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse,
  • weniger Fehlerquellen durch strukturierte Daten,
  • schnellere Zahlungsabwicklung durch optimierte Abläufe,
  • Rechtssicherheit durch standardisierte Formate,
  • Kosteneffizienz durch Wegfall von Porto, Papier und physischer Archivierung.

Die WPK hofft, dass die Mitglieder den Wandel aktiv mitgestalten.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer