Rechnungslegung - 25. November 2020

DRSC: DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern verabschiedet

WPK, Mitteilung vom 24.11.2020

Am 16. November 2020 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11), der im Wesentlichen Änderungen an DRS 18 Latente Steuern vorsieht.

Seit der Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 – abgesehen von punktuellen Anpassungen infolge des BilRUG im Jahr 2015 – nicht überarbeitet. Vor dem Hintergrund zwischenzeitlich aufgetretener Anwendungsfragen zur handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierung im Bereich der latenten Steuern wurde die Überarbeitung für erforderlich erachtet.

Die Änderungen betreffen beispielsweise die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung einer Überleitungsrechnung sowie die Aufhebung der Regelungen zu quantitativen Angaben zu nicht angesetzten aktiven latenten Steuern, ungenutzten Verlustvorträgen und ungenutzten Steuergutschriften.

Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 26 Assoziierte Unternehmen vorgenommen.

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des DRÄS 11 ist über die Internetseite des DRSC abrufbar.

Quelle: WPK