WPK, Mitteilung vom 26.07.2021
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat ein Briefing Paper zu Berichtspflichten über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Erläutert werden die berichtspflichtigen Taxonomie-Quoten sowie Vorgaben zu deren Ermittlung.
Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014/95/EU) berichten müssen. Diese Unternehmen müssen ab 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitions- (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen.
Quelle: WPK