WPK, Mitteilung vom 17.04.2020
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 9 (DRÄS 9) wurde am 9. April 2020 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht.
Mit DRÄS 9 wurden DRS 17 (geändert 2010) zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder sowie DRS 20 zum Konzernlagebericht aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) überarbeitet.
Bereits am 30. Oktober 2019 hatte die WPK über die Verabschiedung des DRÄS 9 informiert (
„Neu auf WPK.de“ vom 30. Oktober 2019
).
Auf der
Internetseite des DRSC
steht eine Pressemitteilung zur Verfügung.