Rechnungslegung - 9. Juni 2021

DRSC: Bekanntmachung von DRÄS 11

WPK, Mitteilung vom 08.06.2021

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 11 (DRÄS 9) ist am 2. Juni 2021 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Überprüfung der Regelungen des Standards DRS 18

Mit DRÄS 11 wird DRS 18 Latente Steuern geändert. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

Beachtung des Änderungsstandards erstmals 2022

Mit dem DRÄS 11 wird somit das Ziel verfolgt, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen. Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Bereits am 24. November 2020 hatte die WPK über die Verabschiedung des DRÄS 11 informiert (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 24. November 2020).

Die vollständige Pressemitteilung ist über die Internetseite des DRSC abrufbar.

Quelle: WPK