Insolvenzrecht - 30. März 2020

Coronavirus: WPK regt Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen an

WPK, Mitteilung vom 30.03.2020

In einem Schreiben an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regt die WPK an, die Zahlungen von Insolvenzgeld temporär von drei auf sechs Monate zu verlängern.

Die WPK begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie im Insolvenzrecht als einen wichtigen und notwendigen Baustein, um die deutsche Wirtschaft in dieser schwierigen Phase zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Es ist allerdings zu befürchten, dass trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 dennoch viele klein- und mittelständische Unternehmen allein aufgrund der Pandemie den Gang in die Insolvenz antreten müssen.

Eine Verlängerung der Insolvenzgeldzahlungen kann in diesen Fällen Unternehmen mit positiven Sanierungsaussichten eine Betriebsfortführung erleichtern, was zu einem höheren Anteil erfolgreicher Sanierungen führen sollte. Zudem erhöht diese Maßnahme die Sicherheit für die Arbeitnehmer.