Überbrückungshilfe-Programm - 16. Juli 2020

Coronavirus: Überbrückungshilfe für KMU – Antragsberechtigung für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen

WPK, Mitteilung vom 16.07.2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über eine Ergänzung im Hinblick auf die Antragsberechtigung von Unternehmen. Antragberechtigt sollen demnach auch folgende Unternehmen sein:

„Unternehmen, die aufgrund von starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts, im April und Mai 2019 weniger als 5 % des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der vorgenannten Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.“

Die Grundlagen für die Überbrückungshilfe (Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und Vollzugshinweise) wurden entsprechend angepasst, wie auch die FAQ des BMWi angepasst werden sollen.

Die WPK informierte über den Start des Überbrückungshilfe-Programms unter „Neu auf WPK.de“ vom 8. Juli 2020 sowie über die FAQ, Checklisten und das Muster einer Zusatzvereinbarung unter „Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020.