Corona-Hilfen - 13. Juli 2021

Coronavirus: Kurzüberblick des BMWi „Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID‑19“

WPK, Mitteilung vom 12.07.2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Kurzüberblick über die „Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID‑19“ erstellt. Das Papier soll schnelle Orientierung zur Schadensausgleichsregelung im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus geben. Es steht nachfolgend zur Verfügung.

Hintergrund

Am 28. Mai 2021 hat die Europäische Kommission die „Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID‑19“ genehmigt und damit den Weg geebnet für einen weiteren, vierten Beihilferahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Davon profitieren können grundsätzlich alle Unternehmen, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind oder waren und die einen Schaden nachweisen können, der unmittelbar aufgrund der Schließungsmaßnahmen entstanden ist.

Seit dem 30. Juni 2021 können die Anträge auf erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID‑19“ gestellt werden („Neu auf WPK.de vom 5. Juli 2021).

Quelle: WPK