Förderung - 25. Mai 2020

Coronavirus: Geförderte Beratung durch Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Übersicht über die beim BAFA als Berater registrierten Mitglieder der WPK
WPK, Mitteilung vom 22.05.2020

Die WPK hat eine Übersicht erstellt, damit geförderte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt schnell einen qualifizierten Berater vor Ort finden. Die Übersicht enthält die Namen und Kontaktdaten von WP/vBP sowie Berufsgesellschaften aus dem Berufsstand, die beim BAFA als Berater registriert sind. Sie ist ab sofort online auf der
Internetseite der WPK
abrufbar und wird täglich aktualisiert und ergänzt.

Bis zu 4.000 Euro Förderung

Hintergrund der von der WPK veröffentlichten Übersicht ist, dass das BMWi seit dem 3. April 2020 Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil fördert (
„Neu auf WPK.de“ vom 8. April 2020
), und dass die Voraussetzung für diese Förderung eine Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater ist.

WP/vBP Berater mit hoher Qualifikation und großer Erfahrung

„Staatliche Förderung von wirtschaftlicher Beratung allein reicht nicht aus“, so Dr. Reiner Veidt, Geschäftsführer der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin. „Entscheidend ist vor allem die Qualität einer solchen Beratung, die in der Krise für Einzelne vielleicht sogar existenziell notwendig ist. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben bereits kraft Gesetz die Aufgabe in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten. Sie sind daher mit Blick auf ihre besondere Qualifikation und ihre strenge gesetzliche Regulierung, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem qualifizierte Berater, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und damit Arbeitsplätze zu sichern“, so Veidt.

Drei Unterlagen notwendig für Registrierung als Berater

Die WPK informierte bereits verschiedentlich über Erleichterungen bei der Registrierung von WP/vBP und Berufsgesellschaften als Berater beim BAFA durch die Vorlage einer qualifizierten Mitgliedsbescheinigung der WPK (
„Neu auf WPK.de“ vom 15. April 2020
sowie
„Neu auf WPK.de“ vom 29. April 2020
).

WP/vBP müssen für die Registrierung als Berater nur drei Unterlagen beim BAFA hochladen: die Beratererklärung, den Lebenslauf des Inhabers oder Geschäftsführers sowie die qualifizierte Bescheinigung der WPK.

Qualifizierte Bescheinigung der WPK

Um eine solche qualifizierte Bescheinigung von der WPK zu erhalten und sich in der Übersicht der registrierten Berater eintragen zu lassen, senden Sie bitte eine E-Mail an berufsregister@wpk.de.

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:

  • Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG sowie
  • selbständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius).

Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbständig, können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung).