Corona-Krise - 8. Juni 2020

Coronavirus: Ergebnis des Koalitionsausschusses – WPK fordert Anwendungserlass für die Übergangsregelungen aus der Umsatzsteuerveränderung

WPK, Mitteilung vom 05.06.2020

Am 3. Juni 2020 hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. Familien, Unternehmen und Kommunen sollen damit bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt werden.

Die Maßnahmen beinhalten unter anderem die

  • Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020,
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats,
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) und
  • Einführung einer degressiven AfA mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021.

Die WPK schätzt die geplante Reduzierung der Umsatzsteuersätze ab 1. Juli 2020 für gerade einmal ein halbes Jahr als herausfordernd ein und fordert die Erarbeitung eines entsprechenden Anwendungserlasses, in dem Zweifelsfragen thematisiert und Übergangsregelungen konkretisiert werden.