WPK, Mitteilung vom 23.04.2020
In einer Pressemitteilung vom 23. April 2020 bewertet der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) die Ergebnisse der Beratungen des Koalitionsausschusses folgendermaßen:
- Steuerliche Entlastung gerade für KMU durch Verlustverrechnung sichert zusätzliche Liquidität
- Mittelstandslücke bei Krediten klafft immer noch
- Soforthilfe nachbessern
Prof. Dr. Ewer: „Hilfreichen Beschlüssen müssen weitere folgen. Der Koalitionsausschuss hat weitere hilfreiche Beschlüsse gefasst. Der enge Dialog zwischen Politik und Wirtschaft wirkt. Allerdings sind weitere Schritte unverzichtbar, um unternehmerische Liquidität und Arbeitsplätze auch bei den Freien Berufen bestmöglich zu sichern“, erklärte BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen, auf die sich der Koalitionsausschuss geeinigt hat.
„Die Regierungsparteien senden positive Signale auch an die Freien Berufe: So sichert die angekündigte steuerliche Entlastung gerade für KMU durch eine erleichterte Verlustverrechnung zusätzlich dringend benötigte Liquidität. Überdies verschafft die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes den Beschäftigten mehr Liquidität. Hier ist aber darauf zu achten, dass dies in der Folge nicht zu Beitragserhöhungen führt. Richtig und wichtig ist zudem, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Hier sollten rasch nächste Schritte erfolgen. Als Blaupause kann die Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dem vergangenen Herbst dienen.
Allerdings muss auch nachgelegt werden. Denn die aktuellen Entscheidungen blenden weiterhin aus, dass bei vielen Freiberuflern und Selbständigen aufgrund der nicht geschlossenen Mittelstandslücke für Betriebe unter zehn Beschäftigten deren Liquidität immer mehr aufgezehrt wird. Hier besteht eine existenzielle Unwucht. Der KfW-Schnellkredit gilt bislang ausschließlich für Betriebe ab zehn Beschäftigen aufwärts. So können Kleinstunternehmen nicht auf die nun zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Abhilfe schaffen kann ein ergänzendes Angebot der Bürgschaftsbanken, das ebenfalls einen 100 Prozent garantierten Verbürgungsrahmen vorsieht. Dadurch würden den Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern überhaupt erst entsprechende Kredite ermöglicht.
Nachgebessert werden muss auch bei der Corona-Soforthilfe, die Teile der Freiberufler nicht in Anspruch nehmen können, weil die Fristen zu kurz sind. Die Folgen der krisenbedingten Einschränkungen werden Teile der Freien Berufe erst in zwei, vielleicht drei Monaten treffen. Das gilt für diejenigen Freiberufler, die erst nachlaufend, das heißt nach Abschluss ihre Leistungen in Rechnung stellen. Bei ihnen drohen Umsätze und Liquidität zeitversetzt wegzubrechen. Um das abzufedern, fordern wir, die Soforthilfe des Bundes um drei Monate zu verlängern und finanziell weiter zu unterlegen. Anträge sollten also nicht nur bis Ende Mai, sondern bis Ende August gestellt werden können.“
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage xxxxxxx.
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