WPK, Mitteilung vom 07.10.2024
Am 30. September 2024 hat das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung („guidelines on limited assurance on sustainability reporting“) veröffentlicht.
Regelungen bei der Durchführung von Aufträgen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD sieht vor, dass die Europäische Kommission bis spätestens 1. Oktober 2026 Standards zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit verabschiedet. Diese sollen regeln, was von Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen („practitioners“) künftig bei der Durchführung von Aufträgen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet wird. Bis dahin wird es eine Übergangszeit geben, in der es keine auf EU-Ebene verabschiedeten Standards gibt. Allerdings können die Mitgliedstaaten nationale Standards oder Verlautbarungen annehmen.
Entwicklung unverbindlicher Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit
Um eine Fragmentierung in der Anwendung zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Prüfungsmethoden bis zur Verabschiedung eines Standards auf EU-Ebene so einheitlich wie möglich sind, hat die Kommission das CEAOB aufgefordert, unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, die in den nun veröffentlichten Leitlinien dargelegt sind.
Mit den Leitlinien des CEAOB werden nationale Verlautbarungen weder außer Kraft gesetzt noch ersetzt.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer