Berufsstand - 21. November 2024

Betrachtung berufsrechtlicher Aspekte zu ISA 600 (Revised) Special Considerations – Audits of Group Financial Statements

WPK, Mitteilung vom 20.11.2024

Das IAASB hat im Dezember 2021 den grundlegend überarbeiteten Standard für Konzernabschlussprüfungen ISA 600 (Revised) Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors) verabschiedet.

Anwendungszeitpunkt

ISA 600 (Revised) ist erstmals auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen.

Bei kalendergleichen Geschäftsjahren betrifft dies die Prüfung von Konzernabschlüssen mit Abschlussstichtag 31. Dezember 2024. ISA [DE] 600 (Revised) gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, also erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2025. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen, also erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, ist zulässig.

Fragen und Antworten des IDW

Das IDW hat Fragen und Antworten: Zu besonderen Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) nach ISA [E-DE] 600 (Revised) veröffentlicht (IDW Life 4/2024, Seite 449). Der Entwurf des ISA [E-DE] 600 (Revised) wurde am 14. Februar 2024 vom Hauptfachausschuss des IDW verabschiedet und zur öffentlichen Diskussion gestellt.

Praxishinweis der WPK zu berufsrechtlichen Aspekten

Der WPK-Ausschuss Unternehmensberichterstattung und Prüfung hat einen Praxishinweis zu berufsrechtlichen Fragestellungen erarbeitet, insbesondere zu solchen im Zusammenhang mit der Eigenverantwortlichkeit des Teilbereichsprüfers und mit der Zugriffsmöglichkeit auf die Arbeitspapiere des Teilbereichsprüfers. Der Vorstand der WPK hat dem Praxishinweis zugestimmt.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer