WPK - 8. Juli 2020

Berufsregister 2019: Beurlaubungen, Anerkennungen von Berufsgesellschaften und Widerrufsverfahren zeigen eine rückläufige Tendenz

WPK, Mitteilung vom 07.07.2020

Der Bericht aus dem Berufsregister 2019 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde. Die Mitgliederabteilung, in der das Berufsregister geführt wird, begleitet die Mitglieder von der Bestellung, über die Anerkennung, gegebenenfalls Beurlaubungen oder Ausnahmegenehmigungen bis zum Verzicht. Sie führt aber auch die Widerrufsverfahren durch. Darüber hinaus berät sie die WPK-Mitglieder zu verschiedenen beruflichen Themen, beispielsweise zur Kundmachung oder zur Versicherung.

Die Verfahrenszahlen waren 2019 rückläufig. Dies zeigt sich insbesondere in den Widerrufsverfahren wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherungen. Außerdem gab es weniger Beurlaubungen sowie Anerkennungen von Berufsgesellschaften als in den Vorjahren.

Häufig waren auch im Jahr 2019 Fragen nach der Integrierbarkeit außerberuflichen Expertenwissens in Berufsgesellschaften, nach zulässigen Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit IT-Spezialisten, und nach Möglichkeiten, auf digitale Dienstleistungen spezialisierte Einheiten nachhaltig in Berufsgesellschaften, Verbünde oder Netzwerke einzubinden.

Die Weiterentwicklung des Berufsbildes spiegelt die Bedeutung des Berufsstandes für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft wider. Die organisatorische Verbindung von klassischen beruflichen Aufgaben und IT-Know-how verfestigt sich weiter.