Berufsstand - 4. November 2021

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 29. Oktober 2021

WPK, Mitteilung vom 03.11.2021

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 29. Oktober 2021 zusammengefasst.

Wirtschaftsplan 2022

Der Vorstand hat den Wirtschaftsplan 2022 der WPK, der weiterhin von einer Beitragsstabilität ausgeht, aufgestellt. Der Wirtschaftsplan wird zunächst dem Haushaltsausschuss am 3. November 2021 zur Beratung und dann dem Beirat zur Feststellung vorgelegt.

Ausschuss Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens

Berichtet wurde über die erste Sitzung des Vorstandausschusses, der sich mit der möglichen Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens insbesondere mit Blick auf die Belange kleiner Praxen beschäftigt. Vor der Erarbeitung möglicher konkreter Vorschläge soll der Ausschuss über eine rechtsvergleichende Untersuchung der Umsetzung der europäischen Vorgaben in anderen EU-Mitgliedstaaten beraten.

Nachschau durch Selbstvergewisserung

Nach deutschem Berufsrecht können Berufsangehörige, die gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, die Auftragsnachschau abweichend von internationalen Standards (ISQC 1 de lege lata, ISQM 1 de lege ferenda) unter bestimmen Voraussetzungen im Rahmen einer Selbstvergewisserung durchführen (§ 49 Abs. 4 BS WP/vBP). Der Vorstand der WPK vertritt die Auffassung, dass in Deutschland auch zukünftig die Selbstvergewisserung erlaubt bleiben soll.

Syndikus-WP/vBP

Nachdem der WPK von der Politik bedeutet worden war, dass ihr bisheriger Vorschlag zur Einführung des Syndikus-WP/vBP in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr umgesetzt werden würde (WPK Magazin 3/2020, Seite 18), möchte die WPK das Thema nun wieder in den Vordergrund rücken und hat dazu bereits Kontakt mit dem BMWi aufgenommen. Vor weiteren Abstimmungen wird sich der Ausschuss Berufsrecht der WPK noch einmal mit dem Thema befassen.

Zusammenführung der Prüferberufe

Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch das Projekt der Zusammenführung der Prüferberufe, an dem der WPK-Vorstand mit Nachdruck festhält. Der WPK-Vorstand hofft, auch hier in der neuen Legislaturperiode bei der Bundesregierung Fortschritte erzielen zu können. Es soll auch noch einmal das Gespräch mit den Berufsverbänden gesucht werden.

Elektronischer Rechtsverkehr – aktive Nutzungspflicht für sichere Übermittlungswege

Ab dem 1. Januar 2022 sind Schriftsätze, Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten, Behörden und juristischen Person des öffentlichen Rechts elektronisch zu übermitteln (neuer § 52d Satz 1 FGO). Dies gilt nach Satz 2 für die nach der FGO vertretungsberechtigten Personen, also auch WP/vBP, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Nr. 2 FGO (Anwaltspostfach beA oder ein entsprechendes Postfach) zur Verfügung steht.

Für Steuerberater wird durch das StBerG zum 1. August 2022 mit dem beSt ein dem beA entsprechender sicherer Übermittlungsweg ergänzt. Der Vorstand beschloss, die Möglichkeiten für die unbürokratische Einrichtung einer entsprechenden Postfachlösung insbesondere mit Blick auf behördliche Vorgänge (ohne Anschluss-/Benutzungszwang) zu prüfen. Bis dahin können WP/vBP als sicheren Übermittlungsweg die im Markt vorhandenen De-Mail-Angebote nutzen.

Änderung der Berufssatzung für WP/vBP

Der Vorstand beriet über Änderungen der Berufssatzung infolge neuerer Entwicklungen auf Gesetzesebene (siehe dazu „Neu auf WPK.de“ vom 3. August 2021) sowie über Änderungen der Erläuterungstexte vor dem Hintergrund von Änderungen des IESBA Code of Ethics. Der Berufsstand wird dazu noch angehört werden.

Änderung der Wahlordnung der WPK

Aus dem Mitgliederkreis wurden Wünsche zur Änderung der Wahlordnung der WPK geäußert. Im Vordergrund stehe eine Abkehr von der allein rein alphabetischen Namensaufstellung auf dem Stimmzettel zur Wahl des Beirates der WPK. Nach eingehender Erörterung beschloss der Vorstand in Mehrheitsentscheidung, selbst keinen Anstoß für eine Änderung der Wahlordnung zu geben. Das Thema soll damit dem Beirat überlassen bleiben.

Marktstrukturanalyse 2020 der WPK

Der Vorstand hat die Marktstrukturanalyse 2020 der WPK beraten. Sie wird auf der Internetseite sowie als Beilage zum WPK Magazin 4/2021 veröffentlicht. Die Analyse zeigt, dass die Zahl der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüferpraxen stetig steigt, die Tendenz zur Vernetzung also anhält. Außerdem wird deutlich, dass der Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren in den Jahren 2018 bis 2020 weiter abgenommen hat. Im Berichtsjahr 2020 ergaben sich durchschnittlich nur noch 24,6 % der Gesamthonorare aus Honoraren für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen.

Kammerversammlung 2021

Der Vorstand hat über die Durchführung der Kammerversammlung 2021 beraten, die mit Blick auf die Pandemie als Online-Veranstaltung am 26. November 2021 stattfinden wird. Mehr als 600 Anmeldungen liegen bereits vor. Informationen zur Veranstaltung sowie die Anmeldemöglichkeit stehen unter Mitglieder > Veranstaltungen zur Verfügung.

Nachbesetzung der Kommission für Qualitätskontrolle

Nach dem Ausscheiden von WPin/StBin Angelika Kraus, Hamburg, in der Kommission für Qualitätskontrolle zum 30. September 2021 beriet der Vorstand über eine Nachbesetzung. Der Vorstand wird dem Beirat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2021 vorschlagen, WP Dr. Thomas Claudio Schmid, Berlin, zu einem weiteren Mitglied der Kommission für Qualitätskontrolle zu wählen.

Nachberufung in die Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen

Insbesondere vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Zahl von Examenskandidatinnen und Examenskandidaten beschloss der Vorstand, dem Beirat die Nachberufung von 67 Personen in die Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023 vorzuschlagen.

Quelle: WPK