WPK, Mitteilung vom 05.09.2024
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 4. September 2024 zusammengefasst.
Beratungen zum CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes wurde am 24. Juli 2024 vom Bundeskabinett beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 25. Juli 2024). Die Anregungen der WPK zum Referentenentwurf wurden erfreulicherweise in vielen Punkten übernommen. Der Vorstand konzentrierte daher seine Beratungen angesichts des fortgeschrittenen Stadiums des Gesetzgebungsverfahrens auf die verbliebenen, wesentlichen Punkte, die in der Stellungnahme der WPK zum Regierungsentwurf vorgetragen werden sollen. Insbesondere die Anmerkungen zu der Fortbildungsverpflichtung im Rahmen der „Grandfather-Regelung“ wurden konkretisiert, sowohl hinsichtlich der Verortung der Rechtsgrundlage als auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Regelung.
Erhöhte Anstrengungen im Prüfungs- und Bestellungsverfahren im Jahr 2025
Im Rahmen der CSRD-Übergangsfrist für Examenskandidaten sollen im Jahr 2025 abweichend vom üblichen Ablauf des zweiten Prüfungstermins sowohl im Juni als auch im August alle sieben Klausuren angeboten werden. Darüber hinaus rechnet der Vorstand mit einem deutlichen Anstieg der Teilnahmezahlen im Wirtschaftsprüfungsexamen im nächsten Jahr sowie mit dem erstmaligen Angebot der Modulprüfung „Nachhaltigkeit“. Die Landesgeschäftsstellen und die Hauptgeschäftsstelle der WPK werden im Jahr 2025 alle ihre Kräfte auf das Prüfungs- und Bestellungsverfahren konzentrieren, um die zusätzlichen Examenstermine zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens sicherzustellen. Nicht zeitkritische Themen und Aktivitäten sollen daher verschoben werden, um personelle Ressourcen für die Kernaufgaben freizuhalten und etwaigen Risiken begegnen zu können.
Kammerversammlung 2025 online
Der Vorstand hat sich mit der Konzeptionierung der nächsten Kammerversammlung befasst, die wieder digital stattfinden wird. Insbesondere wurden verschiedene Möglichkeiten beraten, einen aktiveren Austausch mit den Mitgliedern zu fördern.
Ehrenamtliche Tätigkeit für den Berufsstand
Der Vorstand möchte bei der Werbung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der WPK die aktive Rolle bei der Mitgestaltung der Selbstverwaltung und des Berufsrechts betonen und dies in zukünftigen Veranstaltungen stärker hervorheben.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer