Berufsstand - 5. Dezember 2024

Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 29. November 2024

WPK, Mitteilung vom 04.12.2024

Auszug aus der Mitteilung zur Sitzung des Beirates der WPK am 29. November 2024

Der Beirat der WPK kam am 29. November zu seiner zweiten Sitzung im Jahr 2024 zusammen. Als neues Mitglied im Beirat wurde WPin Nicole Dietl im Beirat begrüßt, die die Nachfolge von WPin/StBin Nathalie Mielke angetreten hat.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Andreas Dörschell berichtete über die aktuellen Entwicklungen seit der letzten Beiratssitzung am 3. Juni 2024. Seither fanden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Ministerien und Bundestagsabgeordneten statt.

Erneut lag der Fokus seiner Ausführungen auf der CSRD und deren Umsetzung in deutsches Recht. Aufgrund der aktuellen politischen Unsicherheit sei mit einem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bis zum Jahresende wahrscheinlich nicht zu rechnen. Zudem werde auf europäischer Ebene derzeit beraten, wie die Berichtspflichten der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung reduziert werden könnten. Gleichwohl müsse die WPK gerüstet sein und werde die Vorbereitungsmaßnahmen unverändert fortsetzen, um gegebenenfalls auch kurzfristig handlungsfähig zu sein.

Schon im März 2024, als der Referentenentwurf vorgelegt wurde, war das Interesse groß, da die betroffenen Unternehmen und der Prüferberuf Rechtsklarheit und Planungssicherheit benötigen. Am 26. September 2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – und gegen 16 weitere EU-Mitgliedstaaten – eingeleitet, da die Umsetzung nicht bis zum 6. Juli 2024 erfolgte.

Präsident Dörschell berichtete in diesem Zusammenhang, dass die WPK am 27. September 2024 gegenüber den Ausschüssen des Bundestages Stellung genommen hat („Neu auf WPK.de“ vom 1. Oktober 2024). Der Schwerpunkt der Stellungnahme lag auf der Betonung, dass die gesetzliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer vorbehalten bleiben sollte. Sollte sie auch anderen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugestanden werden, müsse der Gesetzgeber beachten, dass diese gleichwertigen Anforderungen unterliegen wie der prüfende Berufsstand. Weiterer Schwerpunkt war unter anderem die im Regierungsentwurf vorgesehenen Haftungsregelungen für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit Blick auf den im Regierungsentwurf vorgesehenen Umfang der Fortbildungsstunden für die unter die Übergangsregelung (sog. Grandfather-Regelung) fallenden Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer wurde eine Ermächtigung in der WPO gefordert, um entsprechende Vorgaben in der Berufssatzung WP/vBP vornehmen zu können.

Erwähnenswert ist zudem die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2024, an der Präsident Dörschell teilnahm („Neu auf WPK.de“ vom 21. Oktober 2024) Neben der WPK und dem IDW (als Sachverständige für den Prüferberuf) waren die DIHK, der BDI, der Chemie-Verband, der Handel, die kommunalen Unternehmen sowie der DGB vertreten. In der Anhörung wurden gleichwertige Qualitäts- und Wettbewerbsbedingungen postuliert, falls unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zukünftig für Nachhaltigkeitsprüfungen zugelassen werden sollten. Nur so seien gleiche Bedingungen bezüglich Qualität und Wettbewerb für alle Beteiligten sichergestellt.

Zu diesen und anderen den Berufsstand betreffenden Themen fanden im September und Oktober mehrere Gespräche mit Politikern statt.

Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung des Präsidenten betrafen insbesondere

  • die Arbeit des Ausschusses Nachhaltigkeit, die vor allem in der Veröffentlichung des von ihm entwickelten und vom Vorstand genehmigten Fragen und Antworten-Papiers (zur jüngsten Aktualisierung „Neu auf WPK.de“ vom 13. November 2024) zum Ausdruck komme,
  • die Nachhaltigkeitsberichterstattung der WPK, die gegebenenfalls ab dem Jahr 2025 satzungsbedingt der Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nach der CSRD als Teil des Lageberichtes unterliegt und
  • die Tätigkeit des neuen Vorstandsausschusses Künstliche Intelligenz, der bereits zweimal tagte. In diesem Zusammenhang erwähnte Präsident Dörschell auch den in der Geschäftsstelle entwickelten Chatbot auf ChatGPT-Basis zu Mitgliederfragen, zum Beispiel zur Beurlaubung oder zum Mitgliedsbeitrag.

Des Weiteren informierte der Präsident über das Fünfte WPO-Änderungsgesetz, zu dem das BMWK überraschenderweise nach dem Sommer einen Referentenentwurf veröffentlicht hatte. Enthalten ist der Syndikus-WP/vBP, für den die WPK seit 2018 geworben hatte, allerdings mit der Abweichung, dass die Tätigkeit als Syndikus-WP/vBP als vereinbare Tätigkeit ausgestaltet und in den Katalog des § 43a Abs. 2 WPO aufgenommen werden soll. Ob auch dieser Gesetzentwurf noch in der aktuellen Bundestagsperiode beschlossen wird, ist angesichts des Bruchs der Regierungskoalition ebenfalls offen („Neu auf WPK.de“ vom 30. Oktober 2024 zur Stellungnahme der WPK).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer