WPK, Mitteilung vom 07.11.2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 5. November 2024 zusammengefasst.
Satzung für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat den vom gemeinsamen Ausschuss des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle (Ausschuss SaQK 2024) aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes ermittelten Anpassungsbedarf der Satzung für Qualitätskontrolle zur Kenntnis genommen. Die Anpassungen wurden auf sachlich und fachlich erforderliche Änderungen beschränkt. Darüber hinaus wurden redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Beraten wurde über die Qualitätskontrollen von zwei gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse). In beiden Fällen wurde die Qualitätskontrolle ohne Maßnahmen abgeschlossen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss bei einer Praxis den Widerspruch gegen die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister als unbegründet zurückzuweisen. Grund für die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer war, dass keine Qualitätskontrolle durchgeführt wurde.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer