WPK, Mitteilung vom 30.09.2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 25. September 2024 zusammengefasst.
Überarbeitung des Hinweises zur Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrollen
Die Kommission für Qualitätskontrolle befasst sich derzeit mit der Überarbeitung ihrer Hinweise. Vor diesem Hintergrund hat sie auch ihren Hinweis zur Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle evaluiert. Die Aufsichtsmaßnahmen der Kommission für Qualitätskontrolle umfassen sowohl Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle als auch Teilnahmen an Qualitätskontrollen.
Gegenstand des Hinweises waren bislang nur Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle. Die Kommission hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle deswegen überarbeitet und jetzt um Ausführungen zu Teilnahmen an Qualitätskontrollen ergänzt.
Registrierung von Berufsträgern und Berufsgesellschaften als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte
Berufsangehörige, die vor dem 1. Januar 2026 bestellt und vor dem 1. Januar 2024 mit dem Berufsexamen begonnen haben (sog. Grandfathers), müssen in den ersten 12 Monaten nach Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Zeitpunkt der Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte keine Fortbildungsnachweise vorlegen, sondern können diese innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachreichen. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat daher beschlossen, für diese Fälle ein einfaches automatisiertes Registrierungsverfahren zu entwickeln.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Es wurde über einen Widerspruch gegen die Erteilung von Auflagen und Anordnung einer Sonderprüfung beraten. Der Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat bei einer Praxis die Anhörung zur Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beschlossen. Der Prüfer für Qualitätskontrolle hatte ein versagtes Prüfungsurteil erteilt, da er das Qualitätssicherungssystem insgesamt als unangemessen und unwirksam beurteilt hat. Konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der umfangreichen wesentlichen Mängel hatte die Praxis nicht dargelegt.
Zwei von der Kommission für Qualitätskontrolle durchgeführte Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle wurden mit Hinweisen an die Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer