Qualitätskontrolle - 14. Juli 2020

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 30. Juni 2020

WPK, Mitteilung vom 14.07.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse der Kommission für Qualitätskontrolle vom 30. Juni 2020 zusammengefasst.

Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Kommission für Qualitätskontrolle für 2019 in der Informationsveranstaltung des Beirates

Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle, Prof. Dr. Jens Poll, berichtete über seine Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2019 in der Informationsveranstaltung des Beirates am 19. Juni 2020.

Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat über den Entwurf des Hinweises zur „Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ beraten, der von ihrem Ausschuss „Grundsätze QK“ vorbereitet wurde. An der letzten Sitzung des Ausschusses nahmen wiederum auch Vorstandsmitglieder als Gäste teil. Der Hinweis soll vom Ausschuss angepasst und anschließend zusammen mit dem Entwurf eines überarbeiteten Hinweises zur „Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ der Kommission für Qualitätskontrolle zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat für eine gemischte Praxis (Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) den Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes beschlossen.

Darüber hinaus beriet die Kommission für Qualitätskontrolle über drei Löschungen von Eintragungen als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems und nach einem Widerruf des Prüfungsurteils durch den Prüfer für Qualitätskontrolle.

In einem Fall ordnete sie die aufgezeigten Mängel nicht als so wesentlich ein, als dass die Praxis als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister hätte gelöscht werden müssen. Es wurde eine Sonderprüfung zur Überprüfung der Beseitigung der Mängel und die kurzfristige Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle beschlossen. In den zwei weiteren Fällen wurde die Löschung als Abschlussprüfer beziehungsweise die Anhörung der geprüften Praxis zur beabsichtigten Löschung beschlossen.