WPK, Mitteilung vom 27.03.2020
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der als Telefonkonferenz durchgeführten Sitzung am 24. März 2020 zusammengefasst.
Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2019
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht für 2019 abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der WPK veröffentlicht, Vorstand und Beirat erhalten ihn zur Kenntnis.
Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 2019 insgesamt 413 Qualitätskontrollberichte aus (Vorjahr: 710) und beschloss nach 56 Qualitätskontrollen (rund 14 %, Vorjahr: 11 %) Maßnahmen (Auflagen, Sonderprüfungen und Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister).
Im Jahr 2019 wurden 144 Praxen als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister eingetragen. 206 Praxen wurden als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister gelöscht, davon 161 Praxen nach Verzicht auf die Eintragung.
Die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht wurde im Jahr 2019 nach 17 Qualitätskontrollen und anderen Vorgängen informiert. Die Informationen betrafen überwiegend fachliche Fehlleistungen sowie das Prüfen ohne Befugnis.
Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle
Der Ausschuss der Kommission für Qualitätskontrolle „Grundsätze QK“ berichtete über seine Beratungen der Entwürfe der Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle zur „Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ sowie zur „Durchführung und Dokumentation über eine Qualitätskontrolle“. An dieser Sitzung nahmen auch Vorstandsmitglieder als Gäste teil. Der Ausschuss plant, die Entwürfe der Hinweise nach seiner nächsten Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Im Weiteren plant der Ausschuss „Grundsätze QK“, den Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur „Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter besonderer Berücksichtigung kleiner Praxen“ zu überarbeiten.
Fristen des Qualitätskontrollverfahrens
Aufgrund der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen hat die Kommission für Qualitätskontrolle beraten, wie mit Fristen des Qualitätskontrollverfahrens – vorbehaltlich der weiteren, konkreten Entwicklung – verfahren werden soll. Hierzu wird auf die aktuelle
Berichterstattung der WPK zum Coronavirus (SARS?CoV?2)
verwiesen.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
In der Sitzung war für drei gemischte Praxen (Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) über den Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes beziehungsweise die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle nach einer Anzeige der wesentlichen Änderung von Art und Umfang der prüferischen Tätigkeit zu beraten.
Darüber hinaus beriet die Kommission für Qualitätskontrolle über die Löschungen von Eintragungen als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems und nach einem Widerruf des Prüfungsurteils durch den Prüfer für Qualitätskontrolle. Weiter wurde über einen Widerspruch gegen die Bemessung der Frist für die nächste Qualitätskontrolle beraten.
Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle führt die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle durch. Sie hat über die Ergebnisse von zwei Aufsichten beraten. Die Prüfer für Qualitätskontrolle erhalten Hinweise im Hinblick auf ihr prüferisches Vorgehen (Nachvollziehen und Würdigung der Entscheidungen und Feststellungen des Abschlussprüfers) und auf eine Verbesserung der Dokumentation ihrer Prüfungshandlungen sowie ihrer Prüfungsfeststellungen und deren Würdigung.