Qualitätskontrolle - 30. März 2023

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 23. März 2023

WPK, Mitteilung vom 29.03.2023

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. März 2023 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2022

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht für 2022 abschließend beraten. Der Bericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht werden, Vorstand und Beirat der Wirtschaftsprüferkammer erhalten ihn zur Kenntnis.

Nachwuchsgewinnung von Prüfern für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich mit dem künftigen Bedarf von aktiv tätigen Prüfern für Qualitätskontrolle, der aufgrund des demografischen Wandels und der Einbeziehung der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Qualitätskontrolle voraussichtlich entstehen wird, befasst. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich erörtert. Die Beratungen werden in der Fortbildungsveranstaltung der Kommission für Qualitätskontrolle im Juni 2023 fortgesetzt.

Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.)

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat in Abstimmung mit dem Vorstand ihre Beratungen zur Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) in deutsches Berufsrecht abgeschlossen. Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer wird sich im Juni 2023 erstmals mit den Änderungsvorschlägen befassen.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Es wurde über zwei Qualitätskontrollen von gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. Die Qualitätskontrollen wurden ohne Maßnahmen abgeschlossen.

Des Weiteren wurde bei zwei Praxen eine Anhörung zur Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beschlossen. Eine Praxis hat trotz Anordnung und wiederholter Androhung beziehungsweise Festsetzung eines Zwangsgeldes keine Sonderprüfung durchführen lassen. Bei der anderen Praxis wurden im Rahmen der Qualitätskontrolle wesentliche Mängel in allen Bereichen des Qualitätssicherungssystems festgestellt und das Prüfungsurteil dementsprechend versagt.

Zwei von der Kommission für Qualitätskontrolle durchgeführte Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle wurden mit Hinweisen an die Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen. Bei einer weiteren Untersuchung wurden aufgrund des festgestellten Verbesserungspotenzials beschlossen, dem Prüfer für Qualitätskontrolle Auflagen zu erteilen.

Quelle: WPK