Qualitätskontrolle - 14. Januar 2022

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 16. Dezember 2021

WPK, Mitteilung vom 13.01.2022

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 16. Dezember 2021 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2021

Es erfolgte eine erste Beratung über die Themen des Tätigkeitsberichtes der Kommission für Qualitätskontrolle für 2021. Die Kommission für Qualitätskontrolle beabsichtigt, den Tätigkeitsbericht Ende März 2022 zu veröffentlichen.

Unterrichtung des Vorstandes

Vor dem Hintergrund, dass durch die Streichung des § 72 Abs. 2 Satz 3 WPO im Rahmen des FISG die Einleitung von Berufsaufsichtsverfahren gegen Berufsgesellschaften erleichtert wurde, hat die Kommission für Qualitätskontrolle beschlossen, dass zukünftig über eine Information des Vorstandes auch dann zu beraten ist, wenn bei einer Berufsgesellschaft wesentliche Mängel des Qualitätssicherungssystems bestehen. Bisher kam eine Information des Vorstandes regelmäßig nur dann in Betracht, wenn in Bezug auf Berufsträger (natürliche Personen) Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung getroffen wurden.

Ausschuss „Grundsätze QK“

Der Ausschuss „Grundsätze QK“ der Kommission für Qualitätskontrolle berichtete über den Stand seiner Beratungen zu einem Glossar der Begrifflichkeiten in ISQC 1 und ISQM 1. Des Weiteren wurde über die Vorgehensweise bei der Auftragsauswahl bei einer Qualitätskontrolle insbesondere bei großen Praxen beraten.

Systemaufnahme durch die APAS

Die Kommission für Qualitätskontrolle wurde über das Ergebnis der Prüfung der Geschäftsabläufe in der Geschäftsstelle der WPK im Bereich der Auswertungen von Qualitätskontrollberichten durch die APAS informiert. Feststellungen, die Anlass zur Annahme gäben, dass die betroffenen Verfahren nicht angemessen und wirksam wären, ergaben sich nicht. Hinweise der APAS werden zur weiteren Verbesserung der Prozesse umgesetzt.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Es wurde über die Qualitätskontrollen von gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. In einem weiteren Fall wurde nach einer Sonderprüfung die Anhörung zur Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer beschlossen, da eine konkrete Absicht, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen, nicht dargelegt wurde.

Quelle: WPK