Qualitätskontrolle - 30. Dezember 2020

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 15. Dezember 2020

WPK, Mitteilung vom 29.12.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 15. Dezember 2020 zusammengefasst.

Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Der Ausschuss „Grundsätze QK“ der Kommission für Qualitätskontrolle berichtete über den Stand seiner Beratungen zur Aktualisierung des „Hinweises zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter besonderer Berücksichtigung kleiner Praxen“. Der Hinweis soll möglichst in der Februarsitzung 2021 beschlossen werden.

Teilnahme an der Informationsveranstaltung des Beirates der Wirtschaftsprüferkammer

WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll erläuterte in der Informationsveranstaltung des Beirates am 4. Dezember 2020 die Ausführungen der Kommission für Qualitätskontrolle in ihrem „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation von Qualitätskontrollen“.

Dies betraf insbesondere

  • die Berücksichtigung einer wirksamen Auftragsnachschau im Hinblick auf die Stichprobe bei der Auftragsprüfung,
  • den Umfang der Berücksichtigung der als Abschlussprüfer verantwortlichen WP/vBP einer Praxis sowie
  • Anlässe für eine Information des Vorstandes über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung.

Klargestellt wurde, dass die Prüfung von Aufträgen im Rahmen einer Quartalskontrolle entgegen anderslautenden Meldungen nicht abgeschafft wurde.

Beispielsammlungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hatte im Jahr 2015 eine Sammlung von Beispielen für Mängel des Qualitätssicherungssystems veröffentlicht. Diese Sammlung hat sie nunmehr überarbeitet sowie eine eigene Sammlung von Beispielen für Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung erstellt. Beide Sammlungen stehen auf der Internetseite der WPK zur Verfügung.

Die Sammlungen können naturgemäß nicht abschließend alle Sachverhaltsgestaltungen erfassen. Leser der Sachverhalte sollten berücksichtigen, dass auch minimale Veränderungen zu einer abweichenden Würdigung führen können. Die Sammlungen sollen insbesondere Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Würdigung ihrer Prüfungsfeststellungen unterstützen. Daneben richten sie sich aber auch an die zu prüfenden Praxen.

Beispiele für Mängel des Qualitätssicherungssystems

Die Struktur der Sammlung folgt dem Aufbau der Berufssatzung WP/vBP. Bei jedem Beispiel wird auch angegeben, ob es sich um einen Mangel in der Angemessenheit (A) oder Wirksamkeit (W) des Qualitätssicherungssystems handelt.

Beispiele für Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung

Die Sammlung kategorisiert die Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung in Themenbereiche.

Die Beispiele wurden Qualitätskontrollberichten entnommen und sind in dieser oder ähnlicher Form wiederholt aufgetreten.

E-Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Der Ausschuss berichtete zudem über den Stand seiner Beratungen zum Konzept der webbasierten E-Hinweise. Die Kommission für Qualitätskontrolle plant, im kommenden Jahr Hinweise auch als webbasierte E-Hinweise zu veröffentlichen und darin Schlüsselbegriffe, Gesetzes- und weitere Quellen zu verlinken. Der erste visualisierte Entwurf soll in der nächsten Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle im Februar 2021 vorgelegt werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss für eine gemischte Praxis (Praxis mit Mandat eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) den Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes.

Eine Praxis hat ihren Auflagenerfüllungsbericht bislang nicht eingereicht, sodass bereits zwei Zwangsgelder festgesetzt und von der Praxis bezahlt wurden. In dieser Sitzung wurde ein drittes Zwangsgeld festgesetzt (3.000 Euro). Vor dem Hintergrund der bislang erfolglosen und wiederholten Festsetzung von Zwangsgeldern, beschloss die Kommission in dieser Sitzung, die Praxis zur Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister anzuhören.

Weiterhin beschloss die Kommission für Qualitätskontrolle, einen Widerspruch gegen die Anordnung einer Qualitätskontrolle zurückzuweisen.

Einem weiteren Widerspruch gegen die Anordnung einer Sonderprüfung durch einen anderen Prüfer für Qualitätskontrolle wurde insoweit stattgegeben, dass derjenige Prüfer für Qualitätskontrolle, der die Qualitätskontrolle durchgeführt hat, nicht mehr von der Sonderprüfung ausgeschlossen wird.

Quelle: WPK