WPK, Mitteilung vom 29.05.2020
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse der Kommission für Qualitätskontrolle vom 14. Mai 2020 zusammengefasst.
Systemaufnahme durch die APAS
Die Kommission für Qualitätskontrolle wurde über das Ergebnis der Prüfung der Geschäftsabläufe in der Geschäftsstelle der WPK im Bereich des Qualitätskontrollverfahrens durch die APAS informiert. Feststellungen, die gegen die Annahme sprechen, dass die Verfahren und Prozesse der WPK die Aufgabenerfüllung im Bereich der Qualitätskontrolle gewährleisten, ergaben sich nicht. Die Prüfung wird fortgesetzt werden.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat in zwei Fällen beschlossen, die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ über jeweils eine Einzelfeststellung von erheblicher Bedeutung zu informieren. Eine Praxis hatte trotz fehlender Werthaltigkeit einer wesentlichen Beteiligung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die andere Praxis konnte in der wesentlichen Position der Vorräte keine hinreichende Prüfungssicherheit erzielen. Es wurde trotzdem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
In einem weiteren Fall hatte der Prüfer für Qualitätskontrolle aufgrund wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems sein Prüfungsurteil versagt. Die Praxis hatte bereits vorher auf ihre Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer verzichtet, sodass Maßnahmen der Kommission für Qualitätskontrolle nicht mehr möglich waren. Sie hat jedoch wegen der wesentlichen materiellen Fehlleistungen beschlossen, die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ zu informieren.