WPK, Mitteilung vom 26.05.2020
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 13. Mai 2020 zusammengefasst.
Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet einen in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses „Grundsätze QK“ überarbeiteten Hinweis zur Berichterstattung. An den Beratungen des Ausschusses nahmen auch Mitglieder des Vorstandes beratend teil. Dieser Hinweis soll den aktuellen „Hinweis zur Berichterstattung“ ersetzen. Die dortigen Ausführungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen werden in einem weiteren gesonderten „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ ausgegliedert und ergänzt. Die Beratungen werden in der nächsten Sitzung fortgesetzt.
Prüfervorschlagsverfahren
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihre Beratungen zum Verfahren der Prüferauswahl fortgesetzt (siehe
WPK-Magazin 3/2018
, S. 39ff.). Im Wesentlichen geht es der Kommission für Qualitätskontrolle darum, bereits im Prüfervorschlagsverfahren dahingehend unterstützend mitzuwirken, dass eine Qualitätskontrolle von einem Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt wird, der angesichts der von der zu prüfenden Praxis abgewickelten Prüfungen über vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung gesetzlicher Abschlussprüfungen verfügt („Augenhöhe“). Dies ist Ausdruck des tragenden Prinzips des Peer Reviews, der Prüfung unter Gleichen („Peer“). Hierzu gehört auch, dass der Prüfer für Qualitätskontrolle ggf. aktuell über die erforderlichen speziellen Branchenkenntnisse selbst verfügt oder sich der Unterstützung eines entsprechend erfahrenen Wirtschaftsprüfers bedient. Sollten entsprechende Informationen aktuell nicht bekannt sein, werden die zu prüfende Praxis und der Prüfer für Qualitätskontrolle entsprechend befragt.
Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle und Teilnahme an Qualitätskontrollen
Die Kommission für Qualitätskontrolle sieht in diesen Instrumenten einen Beitrag zur öffentlichen Glaubwürdigkeit des Qualitätskontrollverfahrens. Die Kommission für Qualitätskontrolle berät in einem neu gegründeten Ausschuss, wie insbesondere die Teilnahme an Qualitätskontrollen effizienter gestaltet werden kann und damit auch Belastungen von Praxen und Prüfern für Qualitätskontrolle minimiert werden können.
Aus- und Fortbildungsveranstaltung für PfQK als Videokonferenz oder Webinar
Die Kommission für Qualitätskontrolle bittet ihre Abteilung „Aus- und Fortbildung“ um Prüfung der Voraussetzungen, ob Fortbildungsveranstaltungen für PfQK künftig auch in anderer Form als mittels örtlicher Präsenzveranstaltungen angeboten werden können.