Qualitätskontrolle - 3. September 2020

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 1. September 2020

WPK, Mitteilung vom 03.09.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 1. September 2020 zusammengefasst.

Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren neuen „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ und ihren überarbeiteten „Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ einstimmig beschlossen. Sie werden in Kürze auf der Internetseite der WPK veröffentlicht. Die Kommission für Qualitätskontrolle plant, bis Ende des Jahres die Hinweise auch als webbasierte E-Hinweise zu veröffentlichen und sie mit Schlüsselbegriffen, Gesetzes- und weiteren Quellen zu verlinken.

Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Die Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen der Kommission für Qualitätskontrolle für Prüfer für Qualitätskontrolle sollen auch weiterhin, soweit möglich, als Präsenzsitzungen stattfinden. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat darüber beraten, ob und in welcher Form die Fortbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle auch als Videokonferenzen/Webinare stattfinden können. Dies soll bei Beachtung bestimmter Anforderungen zukünftig möglich sein. Eine Veröffentlichung dieser Anforderungen und eine Information der Fortbildungsveranstalter erfolgt in Kürze.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat für vier gemischte Praxen (Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) die Auswertung des Qualitätskontrollberichtes abgeschlossen.

Nach weiteren zwei Qualitätskontrollen erteilten Prüfer für Qualitätskontrolle versagte Prüfungsurteile. Die Kommission für Qualitätskontrolle würdigte die wesentlichen Mängelfeststellungen jeweils als so wesentlich, dass die Praxen als gesetzliche Abschlussprüfer aus dem Berufsregister gelöscht werden sollen.

Quelle: WPK