Berufsstand - 5. November 2019

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle

WPK, Mitteilung vom 05.11.2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 22. Oktober 2019 zusammengefasst.

Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

Die mit dem APAReG eingeführten neuen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (Nachweise über die Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen und der speziellen Fortbildungen) führten dazu, dass Prüfer für Qualitätskontrolle, die keine Qualitätskontrollen durchführten, im Jahr 2019 auf Ihre Registrierung verzichteten.

Zum 30. September 2019 waren noch rund 1.200 Prüfer für Qualitätskontrolle registriert.

Angesichts der Tatsache, dass in den Jahren 2017 und 2018 nur 242 Prüfer für Qualitätskontrolle tätig waren, stehen den Praxen unverändert ausreichend Prüfer für Qualitätskontrolle zur freien Auswahl zur Verfügung.

WPO-Änderungen im Bereich der Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat in Abstimmung mit dem Vorstand der WPK mögliche Änderungen von Vorschriften zur Qualitätskontrolle beraten. Diese werden, mit anderen Vorschlägen zu Änderung der WPO, dem BMWi vorgelegt. Die Änderungen sollen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung von Qualitätskontrollen oder die Reduzierung des Qualitätskontrollaufwandes durch Löschungen und Wiedereintragung sowie das Verschieben gesetzlicher Abschlussprüfungen zwischen verschiedenen Rechtsträgern vermeiden. Auch wird eine Regelung zur „Fortgeltung von Maßnahmen und angeordneten Qualitätskontrollen nach der Löschung einer Praxis“ vorgeschlagen. Darüber hinaus erfolgen eher redaktionelle Änderungen.

Aufsicht der WPK nach dem GwG

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich mit der Frage befasst, inwiefern Feststellungen in einer Qualitätskontrolle zum Themenbereich Geldwäsche an den Vorstand weitergegeben werden können, da die sogenannte Firewall entfallen ist. Sie beschloss, den Vorstand grundsätzlich auch über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung aus diesem Bereich zu informieren.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

In der Sitzung wurde die Auswertung von drei Qualitätskontrollen abgeschlossen, von denen zwei gemischte Praxen (Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) betrafen. Daneben wurde über Widersprüche gegen die Anordnung einer Sonderprüfung beziehungsweise die Erteilung von Auflagen beraten. Ferner wird die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ nach vier Qualitätskontrollen in zwei Fällen über Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung wegen nicht durchgeführter Inventurbeobachtung sowie in zwei anderen Fällen über die Prüfung ohne Prüfungsberechtigung informiert.

Erstmalig wurde nach der Eintragung eines Drittstaatenprüfers über die Anordnung einer Qualitätskontrolle beraten. Des Weiteren wurde der Widerspruch einer Praxis gegen die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer behandelt und in einem weiteren Fall der Rechtsträgerwechsel über die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer.

Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle führt die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle durch. Sie hat zwei weitere Aufsichten über Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen, da die Aufsichten keinen Handlungsbedarf ergaben. In einem Fall handelte es sich bereits um die zweite Aufsicht. Insgesamt fanden im Jahr 2019 bislang vier Aufsichten statt.