Geldwäschegesetz - 7. November 2019

Bekämpfung der Geldwäsche: Erhebungsbogen zur Feststellung von verstärkten Sorgfaltspflichten

WPK, Mitteilung vom 06.11.2019

Die WPK stellt ihren Mitgliedern ein weiteres Hilfsmittel zur Verfügung. Es handelt sich um einen Erhebungsbogen zur Feststellung von verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz. Hiermit können beispielsweise Feststellungen zu einem erhöhten Geldwäscherisiko oder zur Eigenschaft als politisch exponierte Person (PEP) dokumentiert werden.

Der Bogen tritt neben die beiden bestehenden Erhebungsbögen für natürliche und für juristische Personen. Alle drei Erhebungsbögen sind, zusammen mit einer „Kurzdarstellung der Pflichtenlage nach dem Geldwäschegesetz“, auf der
Homepage der WPK
abrufbar.