Bekämpfung der Geldwäsche - 17. September 2020

Begründung zur Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 16.09.2020

Über die Veröffentlichung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) im Bundesgesetzblatt hatte die WPK informiert („Neu auf WPK.de“ vom 2. September 2020).

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun die Begründung zur GwGMeldV-Immobilien im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 07.09.2020 B1). Sie steht zusammen mit der Verordnung nachfolgend als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: WPK