Prüfung - 8. November 2024

BaFin: Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Fokus der Bilanzkontrolle 2025

WPK, Mitteilung vom 08.11.2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 7. November 2024 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2025 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen wird.

Gesamtwirtschaftliche Herausforderungen können Werthaltigkeit beeinträchtigen

Als Begründung für die Auswahl dieses Prüfungsschwerpunkts führt die BaFin aus, dass viele kapitalmarktorientierte Unternehmen aktuell eine Transformation zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen durchlaufen und vor geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Diese Entwicklungen können den Wert der finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte beeinträchtigen. Werthaltigkeitsprüfungen sind zudem ermessensbehaftet und unterliegen gewissen Schätzungsunsicherheiten.

Bezüglich der nicht finanziellen Vermögenswerte wird ein Schwerpunkt darauf liegen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen und gegebenenfalls Wertminderungstests durchgeführt wurden. Bei den finanziellen Vermögenswerten wird besonders die Einbringlichkeit von Forderungen berücksichtigt.

Die Unternehmen sind zudem aufgefordert, ihre Analysen und Tests zu dokumentieren und die Annahmen transparent und nachvollziehbar darzustellen.

Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Im Oktober 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für alle europäischen Enforcement-Behörden als Prüfungsschwerpunkte zudem Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten genannt (siehe dazu „Neu auf WPK.de“ vom 4. November 2024).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer