Klarstellungen bei Prüfungs- und Berichtszeitraum sowie Prüfungsturnus
WPK, Mitteilung vom 12.05.2020
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2020 ein Rundschreiben zu den bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen (PrüfbV, ZahlPrüfbV und KAPrüfbV) veröffentlicht.
Mit dem Rundschreiben konkretisiert die BaFin die bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen hinsichtlich des Prüfungs- und Berichtszeitraums sowie des Prüfungsturnus für die Berichterstattung über die getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie gegebenenfalls der sonstigen strafbaren Handlungen.
Das Rundschreiben richtet sich an die Jahresabschlussprüfer von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften.