Berufsrecht - 30. Juni 2020

BaFin: Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen – übersetzte Version des Abschlussberichts

„Abschlussbericht – Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“
WPK, Mitteilung vom 30.06.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den „Abschlussbericht – Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ (im Original: „Final Report – Good Supervisory Practices for Reducing Mechanistic Reliance on Credit Ratings“) des Joint Committee of the European Supervisory Authorities vom 20. Dezember 2016 übersetzt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Hintergrund der Veröffentlichung ist die bei vielen Wertpapierdienstleistungsunternehmen stattfindende Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 89 WpHG. Diese Prüfung umfasst nach § 89 Abs. 1 Nr. 5 e) WpHG auch die Einhaltung der Pflichten aus Artikel 5a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (sog. Rating VO).

Danach müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen. Der Abschlussbericht des Joint Committees ist bei der jährlichen Prüfung zu berücksichtigen.

Die BaFin hat den Abschlussbericht als Arbeitserleichterung übersetzt, weist allerdings darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine amtliche Übersetzung handelt. Das Originaldokument und die Übersetzung stehen auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.