Prüfung - 19. März 2020

BaFin: Prüfer können vorerst von Vor-Ort-Prüfungen absehen

WPK, Mitteilung vom 18.03.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schafft aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie temporär die Möglichkeit, von Vor-Ort-Prüfungen (wie zum Beispiel im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 28 ff. KWG) abzusehen. Mögliche Fristverstöße werden in diesen Fällen von der BaFin nicht verfolgt.

Die BaFin weist in ihrer
Mitteilung
ausdrücklich darauf hin, dass die Verpflichtung zur Durchführung gesetzlicher Prüfungen fortbesteht und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen ist. Zudem haben die Unternehmen und Prüfer zunächst alle Möglichkeiten zur Durchführung einer Fernprüfung zu nutzen, bevor eine Prüfung unterbrochen wird. Eine förmliche Unterbrechungsanzeige ist in diesen Fällen allerdings nicht erforderlich.