WPK, Mitteilung vom 13.07.2021
Aufgrund der verschärften Rotationspflicht bei Abschlussprüfungsmandaten durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis zum Abschlussprüferwechsel veröffentlicht. Darin wird erläutert, in welchen Fällen die BaFin ihr Ermessen bezüglich einer Verlängerung der Rotationspflicht ausüben kann.
Quelle: WPK