Rechnungslegung - 25. März 2022

Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf Rechnungslegung und Prüfung

WPK, Mitteilung vom 24.03.2022

Das IDW hat dazu am 8. März 2022 den Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.

Rechnungslegung

Hiernach ist bei der Rechnungslegung insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Bei dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 handelt es sich um ein nach dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 eingetretenes Ereignis, das somit als ein wertbegründender Vorgang anzusehen ist. Aufgrund des Stichtagsprinzips sind die Auswirkungen des Krieges damit grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.
  • Dessen ungeachtet können bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31. Dezember 2021 Berichtspflichten für den Anhang und im Lagebericht (insbesondere in der Risiko- und Prognoseberichterstattung) bestehen.
  • Bei der Aufstellung eines Abschlusses hat die Geschäftsführung die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Annahme) einzuschätzen. Wird der Abschluss unter Zugrundelegung der Going Concern-Annahme aufgestellt, bestehen aber diesbezüglich wesentliche Unsicherheiten, ist im Anhang diese Tatsache sowie der geplante Umgang mit diesen bestandsgefährdenden Risiken zu erläutern.

Prüfung

Mit Blick auf die Prüfung der betroffenen Abschlüsse betont der fachliche Hinweis des IDW insbesondere, dass im Zusammenhang mit den aktuellen Kriegsereignissen ein erhöhtes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen in der Rechnungslegung bestehen kann. Dies kann insbesondere den Nachtragsbericht im Anhang sowie den Prognose- und Risikobericht innerhalb des Lageberichts betreffen. Besonderes Augenmerk hat der Abschlussprüfer zu legen auf

  • die Feststellung relevanter Ereignisse nach dem Abschlussstichtag,
  • die Beurteilung der Going-Concern-Prämisse und von prognostischen Angaben und auf
  • die Berichterstattung über bestandsgefährdende Risiken und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen.

Im Hinblick auf die Sanktionen gegen Russland informierte die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 14. März 2022.

Zusammenfassend stellt die WPK fest, dass auch im Hinblick auf den Ukrainekrieg die allgemeinen gesetzlichen Rechnungslegungs- und fachlichen Prüfungsgrundsätze unverändert anzuwenden sind.

Quelle: WPK