Geldwäschebekümpfung - 7. November 2024

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

WPK, Mitteilung vom 07.11.2024

Die WPK hat am 17. Oktober 2024 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise stehen als Lesefassung sowie im Änderungsmodus zur besseren Nachvollziehbarkeit der Anpassungen zur Verfügung.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer