WPK, Mitteilung vom 07.11.2024
Die WPK hat am 17. Oktober 2024 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise stehen als Lesefassung sowie im Änderungsmodus zur besseren Nachvollziehbarkeit der Anpassungen zur Verfügung.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer