Allgemeines Berufsrecht - 23. Juli 2019

APAS: Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“

WPK, Mitteilung vom 23.07.2019

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ vom 10. Juli 2019 veröffentlicht. Die Verlautbarung ist auf der
Internetseite der APAS
verfügbar.

Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Auf der
Internetseite der WPK
steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung.