Rechnungslegung - 29. Juni 2020

Anpassungen an IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen verabschiedet – Erstanwendung um zwei Jahre verschoben

WPK, Mitteilung vom 26.06.2020

Am 25. Juni 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) mehrere punktuelle Anpassungen an IFRS 17 verabschiedet, um den betroffenen Versicherungsunternehmen Erleichterungen bei der Einführung des Standards zu verschaffen.

Die im Mai 2017 bei der erstmaligen Veröffentlichung von IFRS 17 eingeführten Grundprinzipien bleiben von den Anpassungen unberührt. Vielmehr sollen diese

  • die Kosten durch Vereinfachung einiger Anforderungen im Standard reduzieren,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit leichter erklärbar machen und
  • die Umstellung auf IFRS 17 erleichtern, indem der Erstanwendungszeitpunkt um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023 verschoben wird. Noch vor gut einem Jahr wurde die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes auf den 1. Januar 2022 erörtert (
    „Neu auf WPK.de“ vom 28. Juni 2019
    ).

Zugleich wurde auch eine Änderung an IFRS 4 zur korrespondierenden verzögerten Erstanwendung von IFRS 9 vorgenommen.

Weitergehende Informationen sowie den Zugang zu den kostenpflichtigen Standards erhalten Sie über die
Internetseite des IASB
.