WPK, Mitteilung vom 16.01.2025
Am 15. Januar 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 der Europäischen Kommission vom 26. September 2024 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2024 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Die hierbei verwendete Basistaxonomie baut auf der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie auf und erweitert diese.
IFRS-Rechnungslegungstaxonomie aktualisiert
Hintergrund der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie ist die Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie durch die IFRS-Stiftung. Diese ist regelmäßig erforderlich, um unter anderem die Veröffentlichung neuer oder die Änderung bestehender IFRS zu berücksichtigen und allgemeine inhaltliche oder technische Verbesserungen an der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie vorzunehmen. Zuletzt veröffentlichte die IFRS-Stiftung die aktualisierte Fassung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie im März 2024.
Für Geschäftsjahre ab 2025
Die neue Taxonomie soll für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Damit soll den Emittenten genügend Zeit für die effektive Umsetzung der neuen Anforderungen gegeben werden. Zulässig ist die Anwendung der neuen Taxonomie aber bereits auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer