Berufsstand - 30. März 2021

Stellungnahme: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

WPK, Mitteilung vom 29.03.2021

Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf veröffentlicht, der Anwälte konkurrenzfähiger gegenüber sogenannten Legal-Tech-Unternehmen machen soll. Gegenüber dem Referentenentwurf geändert hat sich unter anderem, dass die erweiterte Möglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren nur noch auf Geldforderungen bis 2.000 Euro bezogen ist, nicht mehr auf Gegenstandswerte bis 2.000 Euro. Darüber hinaus soll die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nicht mehr von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten abhängig sein.

Bereits zum Referentenentwurf hatte die WPK gefordert, dass nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen – der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 55, 55a WPO) – gleichermaßen die erweiterten Möglichkeiten offenstehen („Neu auf WPK.de“ vom 11. Dezember 2020). Dies hat die WPK nun auch an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages adressiert.

Quelle: WPK