WPK - 10. Dezember 2019

18. Änderung der Gebührenordnung der WPK

WPK, Mitteilung vom 09.12.2019

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 die 18. Änderung der Gebührenordnung der WPK beschlossen:

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe…

(10) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)

  1. für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 150 Euro
  2. für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr in Höhe von 600 Euro.

Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 1 zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Gleiches gilt für die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 2, sofern der Bewerber bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Klausur von der Prüfung zurücktritt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Änderung mit Schreiben vom 5. Dezember 2019 genehmigt.