Thema der Woche - 17. Dezember 2021

Was Bundesregierung und EU-Kommission im ersten Halbjahr 2022 anpacken wollen

DIHK, Mitteilung vom 16.12.2021

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht – und damit sind die geplanten Schwerpunkte der Regierungsparteien für ihre Amtszeit auch bei den wirtschaftsrelevanten Themen klar. Doch nicht nur in Deutschland kündigen sich Änderungen an, auch die EU-Kommission nimmt künftig einige Themen stärker in den Blick, die für die Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben werden. Die nachfolgenden Beispiele zeigen eine Auswahl aus der konkreten Agenda für die ersten sechs Monate des nächsten Jahres.

Besonders im Fokus: der ökologische Wandel

Das Thema Klimaneutralität nimmt im Koalitionsvertrag breiten Raum ein. Die neue Bundesregierung hat sich ehrgeizige Zeitpläne gesetzt, um die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das gilt in erster Linie für den Ausbau erneuerbarer Energien: In neun Jahren sollen Wind, Sonne, Wasser & Co. mehr als doppelt so viel Strom liefern wie heute. Dieser Turbo lässt sich allerdings nur zünden, wenn entsprechende Flächen bereitgestellt und Genehmigungsverfahren radikal verkürzt werden. Die notwendigen Maßnahmen dafür sollen noch im ersten Halbjahr 2022 angestoßen werden. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies absolut notwendig, damit den Unternehmen ausreichend grüner Strom für die Erreichung der eigenen betrieblichen Klimaschutzziele zur Verfügung steht.

Zweites großes Thema ist die Gründung einer „Allianz für Transformation“, in der die Beteiligten Maßnahmen für den Weg zu einem klimaneutralen Industriestandort Deutschland diskutieren sollen. Dabei wird es sowohl um die Verfügbarkeit von Grünstrom als auch um Wasserstoff, Infrastrukturausbau und Förderinstrumente gehen. Ein solcher Dialog ist wichtig – auch und gerade für den Mittelstand, dessen Sorgen im klimapolitischen Diskurs bisher häufig zu kurz kommen.

Bessere Integration von Geflüchteten

Die neue Koalition plant kurzfristig neue Regelungen, die bessere Bleibeperspektiven für geduldete Geflüchtete schaffen sollen. Eine Duldung bewirkt zwar eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie kann auch mehrfach verlängert werden, gilt aber nicht als Aufenthaltsstatus. Um insbesondere Kettenduldungen zu vermeiden, soll nun unter anderem ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ zum Einsatz kommen: Geduldete, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und einige weitere Kriterien erfüllen, sollen für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können. Diese Zeit sollen sie dann nutzen, um die übrigen Voraussetzungen für ein anschließendes dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen – zum Beispiel, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern.

Eine solche Regelung könnte – je nach Ausgestaltung – zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen führen, die Geduldete schon länger im Betrieb beschäftigen oder dies planen. Sie würde damit in diesen Fällen einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Betrieben leisten können.

Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz im ersten Quartal 2022 erwartet

Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einem Richtlinienentwurf, der die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette regeln soll. Damit will sie einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt schaffen. Nach dreimaliger Verschiebung wird der Vorschlag nun für das erste Quartal 2022 erwartet. Allerdings herrscht nach wie vor in vielen Punkten Uneinigkeit – zum Beispiel darüber, ab welcher Mitarbeitergröße Unternehmen unter das Gesetz fallen. Auch ist das Verhältnis zu bereits verabschiedeten gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel dem deutschen Sorgfaltspflichtengesetz unklar.

Lieferketten sind komplex und bestehen oft aus vielen Stufen und einer unübersichtlichen Vielzahl von Unternehmen. Die Umsetzung von zusätzlichen Berichtspflichten ist mit erheblichem administrativem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Ein Lieferkettengesetz muss aus Sicht der Betriebe vor allem praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher sein. Dabei sollten auch kleine und mittelständische Unternehmen mitbedacht und deren Belastungen auf ein Minimum reduziert werden. Selbst wenn diese nicht im direkten Anwendungsbereich des Gesetzes liegen sollten, würden Teile der Sorgfaltspflichten großer Unternehmen in der Lieferkette an viele kleinere Betriebe weitergereicht.

Quelle: DIHK