Außenwirtschaftsförderung - 9. Oktober 2020

Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft wird weiter ausgebaut

BMWi, Pressemitteilung vom 08.10.2020

KfW-Refinanzierungsprogramm mit verbesserten Konditionen beschlossen

Die Bundesregierung hat eine weitere Verbesserung ihrer Außenwirtschaftsförderung beschlossen: Das bewährte KFW-Programm zur Refinanzierung von bundesgedeckten Exportkrediten wird ab Januar 2021 mit verbesserten Konditionen fortgeführt. Mit dem Programm wird die Finanzierung deutscher Exporte in Fällen sichergestellt, in denen diese Exporte aufgrund von Liquiditätsengpässen der Banken zu scheitern drohen. Es hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.


„Nachdem wir schon im Juli mit unserem 5-Punkte Maßnahmenpaket die Finanzierungsbedingungen für deutsche Exporteure maßgeblich verbessert haben, legen wir jetzt nach. In Abstimmung mit der Europäischen Kommission können wir in Zukunft deutschen Exporteuren mit noch besseren Angeboten zur Seite stehen, wenn sie Schwierigkeiten bei der Finanzierung haben. Das Programm leistet so weiterhin seinen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland, gerade im aktuellen Umfeld.“

Bundesminister Altmaier

Mit dem Programm refinanziert die KfW im Auftrag des Bundes langfristige Exportkredite, die Banken den ausländischen Bestellern deutscher Waren und Dienstleistungen gewähren und die mit einer Exportkreditgarantie („Hermes-Garantie“) besichert sind. Die Refinanzierung erfolgt zu Marktkonditionen und belastet daher nicht den Bundeshaushalt. Unter dem Programm, das bislang bis Ende 2020 befristet war, werden zahlreiche kleinvolumige Geschäfte refinanziert, so dass viele kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Ab 2021 werden die Programmkonditionen so verbessert, dass die Refinanzierung attraktiver wird. Insbesondere müssen die finanzierenden Banken keinen aufwändigen Markttest mehr bei jeder Finanzierung durchführen, da die Programmstruktur bereits europarechtskonforme Konditionen sicherstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Bundes für Exportkreditgarantien unter www.agaportal.de.

Quelle: BMWi