EU-Recht - 30. November 2020

Ratsschlussfolgerungen zum öffentlichen Auftragswesen beschlossen

BMWi, Pressemitteilung vom 27.11.2020

Startschuss für europäische Diskussion zur Optimierung des öffentlichen Einkaufs

Am 26.11.2020 hat der Rat der Europäischen Union die unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen zum öffentlichen Auftragswesen einstimmig beschlossen. Angesichts der COVID-19-Pandemie sind umfangreiche öffentliche Investitionen notwendig, um die Krise zu bewältigen und die europäische Wirtschaft nachhaltig zu stärken und widerstandsfähiger zu machen. Die Ratsschlussfolgerungen legen den Fokus auf die dafür erforderlichen effizienten öffentlichen Vergaben.

„Der öffentliche Einkauf ist ein wichtiger Impulsgeber, wenn es darum geht, dass die europäische Wirtschaft sich möglichst schnell und umfassend von den Folgen der COVID-19-Pandemie erholt. Mit den Ratsschlussfolgerungen haben wir erfolgreich einen europäischen Diskussionsprozess angestoßen mit dem Ziel, den öffentlichen Einkauf auf EU-Ebene zu optimieren.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Die Ratsschlussfolgerungen fordern unter anderem dazu auf, die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge auf EU-Ebene gezielt zu optimieren, um die Verfahren des öffentlichen Einkaufs effizienter zu gestalten. Ausdrücklich spricht sich der Rat dafür aus, Möglichkeiten zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte zu prüfen. Auch weitere Ausnahmen vom EU-Vergaberecht bei der Beschaffung bestimmter strategischer Güter und Dienstleistungen in Not- und Krisensituationen sollen geprüft werden.

In den Schlussfolgerungen bekennt sich der Rat nachdrücklich zur Förderung der innovativen, nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung, verbunden mit einer Aufforderung an die europäische Kommission, Leitlinien mit Beispielen für die Umsetzung strategischer Ziele im Rahmen von Vergabeverfahrens bereitzustellen.

Mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhöhen, fordert der Rat darüber hinaus EU-Kommission und Mitgliedstaaten dazu auf, insbesondere für den Bedarf in kritischen Sektoren zuverlässige und diversifizierte Lieferketten zu etablieren. Der Rat betont zudem die Bedeutung gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für den öffentlichen Einkauf innerhalb und außerhalb des EU-Binnenmarkts.

Den Text der Ratsschlussfolgerungen finden Sie hier.

Quelle: BMWi