Onlinezugangsgesetz - 12. August 2019

Öffentliche Verwaltung wirtschaftsfreundlich und umfassend digitalisieren

DIHK, Mitteilung vom 08.08.2019

Viele überregional tätige Unternehmen machen täglich die Erfahrung, dass sie dieselben Vorgänge bei einer Verwaltung vollständig digital abwickeln können – und bei einer anderen die Formulare ausdrucken und unterschreiben oder gar persönlich erscheinen müssen. Genehmigungsprozesse dauern häufig lange, sind komplex und bremsen so unternehmerisches Engagement. Die Digitalisierung ist sehr unterschiedlich vorangeschritten. Hier soll nun Abhilfe geschaffen werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienste auch online zur Verfügung zu stellen.

Digitalisierung konsequent als Hebel für Bürokratieabbau nutzen

Für die Unternehmen ist eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wichtig. Denn die öffentliche Hand spielt eine wesentliche Rolle in vielen Wertschöpfungsketten – das Spektrum reicht von Baugenehmigungen bis hin zu Meldepflichten, etwa bei Anlagen im Umweltbereich. Die nun anstehende Digitalisierung vieler Verwaltungsprozesse ist ein Hebel, um zugleich bürokratische Belastungen für die Unternehmen zu minimieren und Verfahren zu beschleunigen. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze.

Nutzerorientierten Zugang für Unternehmen schaffen

Unternehmen benötigen insbesondere für komplexe Genehmigungen auch digital einen einheitlichen Ansprechpartner beziehungsweise Zugang zur Verwaltung. Sie sollten über eine Plattform alle Verwaltungsvorgänge mit einem Servicekonto abwickeln können, über das sie sich oder ihre jeweiligen Vertreter identifizieren können. Vorteil: Alle wichtigen Standarddaten wären hinterlegt. Dafür sollten Bund und Länder ihre Kräfte bündeln und von vornherein ein qualitativ hochwertiges einheitliches Servicekonto für Unternehmen einführen. Zudem gilt es, die Angebote so zu gestalten, dass den Anforderungen unterschiedlicher Nutzer – also beispielsweise von großen und kleinen Unternehmen – entsprochen wird: Webangebote sind für weniger häufige Vorgänge geeignet, technische Schnittstellen sind passend für eine automatisierte Verarbeitung bei Massenanwendungen.

Verwaltungsleistungen flächendeckend einheitlich digitalisieren

Dies alles sollte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich umgesetzt werden, denn unternehmerisches Handeln macht nicht an den Landesgrenzen halt. Die öffentliche Hand hat sich auf ein arbeitsteiliges Vorgehen verständigt: Einige Bundesländer erarbeiten Lösungen für digitale Verwaltungsleistungen, die von den anderen übernommen werden können. Die Nachnutzung muss verbindlich sein. Ansonsten droht (wieder) ein Flickenteppich.

Gemeinsames Zielbild entwickeln und Wirtschaft an Entscheidungen beteiligen

Eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung des OZG sollte auch durch die stärkere Einbindung der Wirtschaft sichergestellt werden. Diese sollte nicht nur – wie bereits praktiziert – an der Erarbeitung der Prozesse und Prototypen, sondern auch angemessen an politischen Entscheidungen zur Umsetzung beteiligt werden. Zuvor sollte ein gemeinsames Zielbild entwickelt werden. Dazu gehört auch die Verständigung auf die durchgängige medienbruchfreie Digitalisierung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen. Ein solches Vorgehen würde auch die Akzeptanz und Verbreitung der Angebote erhöhen. Im Schnelldurchlauf ausnahmslos alle Verwaltungsleistungen auf Web-Portalen zu präsentieren, wäre zu kurz gesprungen, wenn die Unternehmen am Ende doch noch ein Formular ausdrucken und handschriftlich unterzeichnet an die Verwaltung schicken müssten.