BMF, Mitteilung vom 09.03.2020
Die deutsche Wirtschaft wird wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zusätzlich unterstützt. Der Bund wird zudem eine Investitionsallianz mit Ländern und Kommunen schließen. Über das Kurzarbeitergeld hinaus wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass immer genügend Liquidität für die Wirtschaft zur Verfügung steht. Das ist ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020.
Im Zuge einer „Nationalen Investitionsallianz“ wird die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen Ziele und investitionspolitische Leitlinien beschließen. So sollen bis 2030 zusätzlich 140 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt werden.
Für Investitionen sind bereits im Bundeshaushalt 2020 42,91 Milliarden Euro geplant. Mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan 2024 soll das hohe Investitionsniveau zumindest verstetigt werden. Von 2021 bis 2024 werden die Investitionen des Bundes um jährlich 3,1 Milliarden Euro verstärkt, somit wären 12,4 Milliarden Euro für neue Prioritäten verfügbar.
Es werden die Mittel für Verkehrswege und für den Städtebau angehoben, der soziale Wohnungsbau der Länder unterstützt aber auch die Digitalstrategie und weitere Förderprogramme finanziert.
Neben staatlichen Investitionen ist geplant, die Wirtschaft in Deutschland mit steuerpolitischen Maßnahmen zu stärken und somit auch private Investitionen anzukurbeln. Unter anderem sollen sich Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“ verbessern und Personengesellschaften sollen die Option erhalten, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.
Auch wird geprüft, ob es einen nationalen Konsens zum Thema kommunale Altschulden gibt, um hoch verschuldeten Kommunen einmalig zu helfen.
- Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 08.03.2020