IfM Bonn, Pressemitteilung vom 29.09.2021
Volkswirtschaftliche Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland
Über 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland zählen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), das sind 99,3 % aller Unternehmen der Privatwirtschaft. Mit mehr als 2,3 Billionen Euro erwirtschaften die KMU knapp 33 % des gesamten Umsatzes in Deutschland, insgesamt steuern sie über 60 % zur gesamten Nettowertschöpfung aller Unternehmen bei.
Vor Beginn der Corona-Pandemie investierten die kleinen und mittleren Unternehmen über 7,7 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Ihr Anteil an den gesamten FuE-Aufwendungen des Wirtschaftssektors lag damit in 2019 bei fast 8 %.
Ins Ausland exportierten die KMU zu diesem Zeitpunkt Waren im Wert von rund 15 Milliarden Euro. Das waren rund 16 % des Exportumsatzes aller Unternehmen in Deutschland. Allerdings werden in der amtlichen Statistik keine Warensendungen an Privatpersonen mit Wohnsitz im europäischen Raum sowie Dienstleistungsexporte berücksichtigt. Insgesamt dürfte daher der Exportumsatz der KMU etwas höher liegen.
In den Betrieben mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind mehr als 71 % aller Auszubildenden beschäftigt. Allerdings sinkt seit Jahren die Anzahl der Auszubildenden in den Kleinstbetrieben, während die Anzahl in den Großbetrieben steigt. Insgesamt sind über 19 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KMU beschäftigt, das sind rund 55 % aller abhängig Beschäftigten.
Mittelstandsbegriff umfasst kleinere und mittlere Unternehmen – aber auch größere Familienunternehmen
„In der Öffentlichkeit wird immer wieder von kleinen und mittelständischen Unternehmen gesprochen. Dies ist nicht korrekt, denn die Bezeichnung ˈMittelstandˈ ist der Oberbegriff. Mittelständisch sind sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen, wenn sie unabhängig sind, also beispielsweise keiner Unternehmensgruppe angehören“, erläutert Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen). Zu den mittelständischen Unternehmen zählen nach Definition des IfM Bonn nur diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentum und Leitung in der Hand von maximal zwei natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen liegen. Aus diesem Grund gehören auch Unternehmen mit über 250 Beschäftigten zum Mittelstand, wenn die Familienangehörigen noch mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und aktiv in der Geschäftsführung tätig sind.
Da die qualitativen Merkmale des Mittelstands (Art der Geschäftsführung, Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Unabhängigkeit) nicht in den amtlichen Statistiken berücksichtigt sind, berechnet das IfM Bonn die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands auf Basis der KMU-Definition. Tatsächlich ist dessen Beitrag jedoch höher, da der Beitrag der größeren Familienunternehmen, bei denen die Einheit von Eigentum und Leitung gegeben ist, noch hinzugezählt werden muss.
- Kennzahlen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland
Quelle: IfM Bonn